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  • Haben Sie einen Unfall im In- oder Ausland?
  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstentgang?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
  • Was ist eigentlich ein Haushaltsführungsschaden?
  • Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen.

Sie sollen gut und umfassend beraten und vertreten werden.

Insbesondere, wenn Sie einen Unfall im Ausland hatten, ist es wichtig, das dortige Recht zu kennen, welches sich häufig wesentlich vom deutschen Recht unterscheidet.
So gelten beispielsweise andere Verjährungsfristen. Auch Schmerzens- gelder können völlig anders als nach hiesigen Umständen bewertet werden.

Auch ist zu beachten, dass in anderen Ländern wie Litauen oder Mazedonien ein anderes Reparaturkostenniveau als in Deutschland gilt.

Wenn Sie mehr über Verkehrsrecht wissen wollen, schauen Sie doch auch einmal auf die Seite www.verkehrsrechtskanzlei.eu.

DIRITTO DELLA CIRCOLAZIONE STRADALE IN GERMANIA (PDF)
Artikel von Frau Feller über das deutsche Verkehrsrecht in italienischer Sprache.

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Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
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